Honorar
Verlässlichkeit und Fairness stehen an erster Stelle. Sie erhalten vorab eine transparente Einschätzung der anfallenden Kosten.
Die Art der Vergütung wird individuell vereinbart. Die Kosten richten sich hierbei entweder nach Stundensätzen, Pauschalvergütung oder Erfolgshonorar.
Die anwaltliche Erstberatung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Neben einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu schildern.
Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens sowie eine erste Orientierung zu den weiteren Handlungsmöglichkeiten.
Hinweis: Je besser Sie Ihr Anliegen vorbereiten und relevante Informationen zur Verfügung stellen, desto konkreter und hilfreicher kann die Erstberatung ausfallen. Die Prüfung umfangreicher Unterlagen ist in der Regel nicht Bestandteil der Erstberatung.
Die Erstberatung umfasst:
- Kontaktaufnahme per Mail oder telefonisch
- persönliches Gespräch mit dem Rechtsanwalt
- rechtliche Einschätzung zu Ihrem rechtlichen Anliegen
- Besprechung des weiteren Vorgehens
- Gesprächsdauer bis zu 60 Minuten / bis zu einer Stunde
Die Vergütung auf Stundenbasis wird individuell mit Ihnen vereinbart.
Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Intervallen auf Grundlage transparenter und nachvollziehbarer Tätigkeitsnachweise.
Bei einer Pauschalvergütung wird ein fester Betrag vereinbart – unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand oder Gegenstandswert.
Zusätzlich zur Basisvergütung können wir ein Erfolgshonorar vereinbaren. Dieses fällt nur an, wenn wir das angestrebte Ziel erfolgreich erreichen. Die Höhe wird individuell als fester Betrag oder prozentualer Anteil festgelegt.
Für Geschäftskunden biete ich auch maßgeschneiderte Beratungspakete in Form von Rahmenverträgen an. Diese eignen sich besonders für Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung, die eine langfristige und verlässliche Zusammenarbeit anstreben. Die Modelle werden individuell auf den laufenden Bedarf Ihres Unternehmens zugeschnitten.
Im Rahmen des gebuchten Pakets erhalten Sie ständige juristische Unterstützung bei laufenden Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der ausgeführten Wirtschaftstätigkeit stehen (z.B. Forderungsmanagement, Vertragsgestaltung und-prüfung sowie allgemeine Rechtsberatung).
Darüber hinaus können Auslagen, wie Reisekosten anfallen, die wir separat vereinbaren.
Weitere Kosten, wie zum Beispiel Gerichts- und Verwaltungsgebühren oder Kosten für die Vollstreckung, sind direkt vom Mandanten zu begleichen und werden nicht von der Kanzlei ausgelegt.
Kostentransparenz hat für mich höchste Priorität. Über alle anfallenden Kosten informiere ich Sie selbstverständlich stets im Voraus.
