Die Regelungen zur Erbschaftsteuer in Polen sind komplex und für viele Erben nicht sofort verständlich. Um Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden, lohnt es sich, die wichtigsten Grundlagen zu kennen.
Grundsätzlich gilt: Nach dem Erwerb einer Erbschaft in Polen müssen Erben tätig werden. Die Erben sind verpflichtet, eine entsprechende Meldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen – in der Praxis erfolgt dies in der Regel über das Formular SD-Z2.
Ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt von der sogenannten Steuerklasse ab. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Nahe Angehörige – wie Ehepartner, Kinder oder Enkelkinder – können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden.
Wichtig ist dabei die Frist:
Die erforderlichen Unterlagen müssen innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Erbscheins oder einer entsprechenden notariellen Bestätigung. Wird diese Frist versäumt, sind die Erben zur Zahlung der Erbschaftsteuer verpflichtet.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen, um Fristen einzuhalten und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
